Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB für Seminare, Weiterbildungsmaßnahmen oder Bildungsurlaub
(der einfacheren Lesbarkeit halber in männlicher Schriftweise verfasst)
Dem Teilnehmer ist bewusst, dass
- im Laufe des Seminars persönliche und berufliche Umstände der Teilnehmer zur Sprache kommen können, die unter Umständen vertraulich sind
- über solche Umstände außerhalb des Seminars grundsätzlich Stillschweigen vereinbart ist
- die Seminarunterlage ist urheberrechtlich geschützt ist
- er für verursachte Schäden haftbar ist
Bei einem Widerruf bis 91 Tage vor Beginn, werden 100% der Anzahlung oder Gebühr zurückerstattet.
Bei einem Widerruf bis 31 Tage vor Beginn, fallen 50% der Gebühren an.
Bei einem Widerruf ab dem 30. Tag vor Beginn, entfällt eine Erstattung. Ein Ersatzteilnehmer kann kostenfrei benannt werden.
Bei Arbeitsaufnahme nach einer Arbeitslosigkeit besteht ein kostenloses Rücktrittsrecht.
Ein schriftlicher Nachweis seitens der Agentur für Arbeit und/oder der Arbeit-gebenden Organisation ist entsprechend vorzulegen.
Wenn vorab kommunizierte und vorgegebene Grundqualifikationen, welche zum Seminar oder zur Weiterbildungsmaßnahme benötigt werden, nicht vorliegen, kann Kurpfalz Institut GbR den Teilnehmer von der Teilnahme ausschließen. Über eine Erstattung technischer Gebühren (Kontoführung, ePayment, Reservierungen, etc) wird im Einzelfall entschieden und diese mit der anmeldenden Person erörtert.
Sollte ein Teilnehmer das Seminar oder die Weiterbildungsmaßnahme vorzeitig abbrechen oder beenden, besteht kein Rückerstattungsanspruch, weder vollständig noch teilweise. Einzige Ausnahme ist die o.g. Arbeitsaufnahme nach Arbeitslosigkeit.
Kurpfalz Institut GbR als Leistungserbringer wird die Möglichkeit zur Störungsbeseitigung eingeräumt – in Form von Raum, Zeit und Dozent.
Das Vertragsverhältnis endet nach Erbringung der Leistung.
Der Veranstalter stellt keine Verpflegung, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Der Veranstalter stellt keinen Transport, sofern nichts anderes vereinbart ist. An- und Abreise ist durch den Teilnehmer eigenständig zu erbringen.
Der Veranstalter stellt die für die jeweilige Maßnahme benötigten Arbeitsmaterialien, Lehr- und Lernmittel, Schutzkleidung oder entsprechendes Equipment, soweit anwendbar oder nichts anderes vereinbart ist. Eigene Materialien, Schutzkleidung oder Equipment kann auf eigene Kosten mitgebracht werden.
Der Teilnehmer erhält nach Abschluss - oder anteiliger Teilnahme - eine Teilnahmebescheinigung über den zeitlichen Umfang, Inhalt und Ziel der Maßnahme.
Im Rahmen der ZMediatAusbV (Mediatoren) wird der zeitliche Umfang entsprechend der Anlage zu § 2 Absatz 3 aufgeschlüsselt.